Informationen zum Verpackungsgesetz ab dem 1.01.2019

 

Sehr verehrte Kunden,

wie Sie sicher schon mitbekommen haben, tritt ab dem 01. Januar 2019 in der Bundesrepublik Deutschland das neue Verpackungsgesetz in Kraft.

Aus diesem Grund haben wir uns als Verpackungsgroßhändler dazu entschieden ebenfalls ab dem 01. Januar 2019 ausschließlich bereits lizenzierte Verpackungen anzubieten.

Im öffentlich zugänglichen Register (www.verpackungsregister.org ) ist die Peijs Verpackungen GmbH unter der vorläufigen Registrierungsnummer DE4798047926405-V eingetragen.

 

Somit enthalten die von Ihnen erworbenen Artikel ab diesem Tage an bereits anfallende bzw. zu entrichtende Entsorgungskosten. Auf Ihrer Rechnung wird dann ein Hinweis erscheinen, dass die Kosten für Entsorgung bereits im Kaufpreis enthalten sind.

Die Vorteile für Sie als Kunde:

  • Keine eigene Registrierung nötig
  • Keinen Administrationsaufwand
  • Keine Dokumentationspflicht
  • Direkte Abwicklung beim Einkauf  

 

Sollten Sie sich jedoch bereits registriert haben und um Ihre eingekaufte Verpackungen selbst zu lizenzieren bitten wir Sie schnellstmöglich mit uns in Kontakt zu treten, damit bei zukünftigen Einkäufen auf Vorlizenzierung verzichtet werden kann.

Haben Sie noch weitere Fragen? Bitte zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.

 

Peijs Verpackungen GmbH
Veilingstraße D250
47638 Straelen-Herongen
Tel: +49(0)28 39 562 600  Fax: +49(0)28 39 562 60 29
email: shop@peijs.de
  www.peijs .de

 

Ihr Team von Peijs Verpackungen GmbH

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